Tragwerksplanung
Jedes Bauwerk ist ein Unikat.
Im Bereich der Tragwerksplanung erbringen wir alle Leistungen der HOAI. (Grundleistungen und besondere Leistungen)
Dazu gehören unter anderem:
- Tragwerksplanung
- Statische Berechnungen
- Schal- und Bewehrungspläne
- Leistungen des konstruktiven Brandschutzes
- Leistungen des konstruktiven Schallschutzes
- Unterstützung bei der Ausführungsüberwachung
- und vieles mehr
Diese statischen und tragwerksplanerischen Leistungen erbringen wir für Gebäude jeder Größenordnung und jeder Konstruktionsweise und das nicht nur in Berlin.
Ein Schwerpunkt liegt in technisch hochausgerüsteten Gebäuden und bestehender Gebäudesubstanz.
Wir sehen uns nicht als reiner Statiker oder Tragwerksplaner, sondern immer als Teil eines Planungsteams um die bestmögliche Lösung für einzelne Fragestellungen im Bauherrensinne zu erzielen.
Betonsanierung
Bei der Betonsanierung gliedern sich die Arbeitsschritte wie folgt:
- Erarbeiten der Grundlage der Betonsanierung
- Erstellen von Sanierungskonzepten und Sanierungszielen
- Grobkostenschätzung und Kostenschätzung für Betonsanierungsarbeiten
- Qualitätskontrolle bei der Ausführung der Sanierungsarbeiten
- Gutachten über den zu erwartenden und damit perspektivisch entstehenden Sanierungsaufwand.
- Grundlagen der Sanierungskonzepte sind die Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen sowie der stets aktuelle eingeführte
- Stand der Technik.
Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat mit Erlass vom 31. März 2006 die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes (RÜV) verbindlich und zur sofortigen Anwendung eingeführt.
Sie enthält Kriterien und Anhaltspunkte zur Identifizierung der risikobehafteten Gebäude und Bauteile, die einer turnusmäßigen Überwachung bedürfen, ohne jedoch standardisierte Prüfintervalle oder Gebäudeklassifizierungen vorzugeben. Art, Umfang und Turnus der Überwachung sind einzelfallbezogen festzulegen.
Damit „kritische“ Gebäude präventiv auch auf Schwächen der Standsicherheit kontrolliert werden können, ist es erforderlich, dass zukünftig gegebenenfalls auch Verkleidungen von Tragkonstruktionen geöffnet werden.
Die Richtlinie präzisiert das Verfahren der Bauüberwachung, die aus der in der Regel jährlichen Baubegehung gemäß RBBau und der sonstigen Prüfung von Bauteilen und Bauelementen besteht. Sie gibt den Unterhaltungspflichtigen sowie der Bauverwaltung als fachkundiges Organ der öffentlichen Hand klarere Handlungsanweisungen für die Instandhaltung insbesondere risikobehafteter Bauteile und Konstruktionen an die Hand.
Leistungen
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